Energieausweis
Wer braucht einen Energieausweis?
Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von
- allen Wohngebäuden: Pflicht ab 1.Januar 2009
- Bei allen Neubauten (Wärmeschutznachweis)
Welcher Energieausweis ist der richtige?
Pflicht Bedarfsausweis für
- Neubauten
- Bestandsgebäude kleiner als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977
Ansonsten Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis:
Verbrauchsausweis
- Erfassung des Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre
- Ausschließlich abhängig vom Nutzerverhalten
- Keine Aussage über den Zustand des Gebäudes
Bedarfsausweis
- Ermittlung auf Grundlage einer detaillierten Datenerfassung vor Ort
- Bewertung von allen Bauteilen der Aussenhülle und der Anlagentechnik
- Berechung des Energiebedarfs unabhängig vom Nutzerverhalten
Inhalt eines Ausweises:
- Allgemeine Informationen zum Gebäude
- Berechneter Energiebedarf ODER
- Erfasster Energieverbrauch
- Modernisierungsempfehlungen
Muster
Siehe pdf -Datei